- Sonderpädagogische Förderung: Anwendung spezifischer Lehrpläne im inklusiven Unterricht.
- Integrationsstunden: Bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche und Kind als zusätzliche Unterstützung.
Voraussetzungen und Maßnahmen
Um diese Unterstützung zu erhalten, ist die Bewilligung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) erforderlich. Den Antrag können die Erziehungsberechtigten oder die Schulbehörde stellen.
Maßnahmen zur Unterstützung
Individuelle Beobachtung: Erkennen von Fördermöglichkeiten durch gezielte Beobachtung im Unterricht.
Elterngespräche: Beratung zu pädagogischen Fördermaßnahmen in der Schule und zuhause, Einbringen externer Diagnostiken möglich.
Überprüfung durch die Schulpsychologie.
SPF-Antrag: Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten bis zur Bewilligung des SPF (z. B. Sprachheilunterricht, integrative Förderung).
Feststellung und Umsetzung des SPF
Die Bildungsdirektion stellt anhand der Gutachten den SPF fest und bespricht dies mit den Erziehungsberechtigten. Entsprechend dem Bescheid erfolgt die Lehrplaneinstufung für einzelne oder alle Gegenstände. Bis zu 3 Stunden pro Woche können während des Regelunterrichts stattfinden.
Jahreszeugnis
Unsere Schule stellt ein Jahreszeugnis aus, das den Lehrplan bzw. die Lehrpläne und die jeweilige Schulstufe des Kindes vermerkt.
Enge Zusammenarbeit
Eine enge Absprache zwischen Klassenlehrerin und Integrationslehrerin ermöglicht eine individuelle und flexible Abstimmung zwischen Förder- und Regellehrplan.
So kommt jedes Kind zu ihrem Erfolg!